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KRITIS - Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG

Beschreibung

In dieser zweitägigen Schulung bereiten wir dich auf die Prüfung kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Umsetzung des § 8a (3) des BSI-Gesetzes vor. Nach Bestehen der Zertifizierungsprüfung am Ende der Schulung bist du als Auditor zur Durchführung von Prüfungen entsprechend dieses Gesetzes befugt. Wir vermitteln dir einen Überblick über KRITIS und zeigen dir, wie du Prüfungen nach § 8a BSIG effizient vorbereitest und wie du diese konkret durchführst.


Kursinhalt

KRITIS - Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG

Inhalt der Schulung

Unsere Schulung vermittelt das Wissen und die Fähigkeiten, um als Prüfer in der KRITIS (Kritische Infrastrukturen) tätig zu sein. Der Inhalt der Schulung umfasst unter anderem:
  • Überblick über das KRITIS-Gesetz und die damit verbundenen Anforderungen
  • Grundlagen der Risikoanalyse und des Risikomanagements
  • Methoden zur Identifizierung kritischer Infrastrukturen
  • Kenntnisse über die verschiedenen KRITIS-Sektoren und deren spezifische Anforderungen
  • Prüfung von KRITIS-Unternehmen und deren Sicherheitsmaßnahmen
  • Verfahren zur Feststellung von Mängeln und Schwachstellen
  • Dokumentation von Prüfergebnissen und Berichterstattung an die zuständigen Stellen
Die Schulung umfasst auch praktische Übungen, um das erworbene Wissen anzuwenden und die Fähigkeiten zu verbessern.

Zielgruppe

Die Zielgruppe dieser Schulung sind Personen, die für die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften des IT-Sicherheitsgesetzes (BSIG) verantwortlich sind, insbesondere in den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) Deutschlands. Dazu gehören:
  • IT-Sicherheitsbeauftragte in KRITIS-Unternehmen
  • Mitarbeiter von KRITIS-Unternehmen, die für die IT-Sicherheit zuständig sind
  • IT-Sicherheitsauditoren, die Audits gemäß § 8a BSIG durchführen möchten
  • Externe Auditoren, die in KRITIS-Unternehmen tätig sind
  • Berater und Dienstleister, die KRITIS-Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen des BSIG unterstützen möchten

Nutzen der Schulung

  • Verständnis für die Anforderungen des § 8a BSIG an KRITIS-Unternehmen
  • Kenntnisse der Vorgehensweise bei einer Prüfung nach § 8a BSIG
  • Kompetenz zur Durchführung von Prüfungen bei KRITIS-Unternehmen
  • Fähigkeit zur Erstellung von Prüfberichten und Empfehlungen für KRITIS-Unternehmen
  • Erhöhung der Qualifikation und der Berufschancen im Bereich der IT-Sicherheit und der KRITIS-Prüfung

Agenda

Tag 1: 09:00 - ca. 16:00 Uhr Tag 2: 09:00 - ca. 16:00 Uhr

Kernpunkte der Schulung

Die Schulung ist in fünf Module gegliedert:
  • Vorstellung des BSI
    • Aufgaben und Ziele des BSI
    • Struktur und Organisation des BSI
    • Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich KRITIS
  • Kritische Infrastrukturen und das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)
    • Begriffserklärungen: Kritische Infrastrukturen, Betreiber, etc.
    • Anforderungen an KRITIS-Betreiber laut IT-SiG
    • Bedeutung der KRITIS-Sektoren
  • Die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) und der Geltungsbereich
    • Inhalte der BSI-KritisV
    • Kriterien für die Bestimmung kritischer Infrastrukturen
    • Auswirkungen der BSI-KritisV auf Betreiber kritischer Infrastrukturen
  • Die Prüfgrundlage
    • Zielsetzung der Prüfungen
    • Prüfkataloge und Prüffragen
    • Vorgehensweise bei der Prüfung
  • Nachweise gemäß § 8a (3) BSIG
    • Anforderungen an den Nachweis der IT-Sicherheit
    • Vorgaben zum Bericht über die Prüfung nach § 8a BSIG
    • Prüfungshandlungen und Prüfungsergebnisse
  • Abschlussprüfung und Prüfungsfragen
    • Ablauf und Bestandteile der Abschlussprüfung
    • Beispielfragen zur Abschlussprüfung
    • Bewertung der Prüfungsleistungen
 
 

Voraussetzungen

Es gibt keine Teilnahmevoraussetzungen für diese Schulung. Wir empfehlen sie Auditoren mit Erfahrung im Bereich Informationssicherheit, Verantwortlichen für Informationssicherheit bei KRITIS-Betreibern und deren Dienstleistern.

Seminarkosten

1.690,00 €

(2.011,10 € inkl. 19% MwSt.)
pro Teilnehmer



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